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Arbeitshilfen: Aufenthaltsrecht und Existenzsicherung während Corona für ausländische Arbeitnehmer*innen, Studierende, Auszubildende und Tourist*innen

Durch die Corona-Pandemie befinden sich aktuell viele Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einer besonders schwierigen Situation: zum Beispiel haben Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitsstellen und somit ihren Aufenthaltsstatus verloren; Menschen, die einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt haben, sind aufgrund von Reisebschränkungen gezwungen, länger zu bleiben; Ihre aufenthalts- und sozialrechtliche Lage ist oft unklar. Die drei neuen Arbeitshilfen schaffen Abhilfe für die Beratungspraxis und für die Betroffenen.

Die Corona-Pandemie und die Präventionsmaßnahmen haben erhebliche indirekte Auswirkungen auf nicht-deutsche Staatsangehörige. Sowohl der Aufenthaltsstaus als auch die soziale Existenzsicherung und die Krankenversicherung sind in vielen Fällen gefährdet, wenn der Arbeitsplatz verloren gegangen oder der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert ist. Die Rückkehr in das Herkunftsland ist in vielen Fällen nicht möglich. Für die Beratungspraxis ist in den meisten Fällen die Sicherung des Existenzminimums und der Gesundheitsversorgung eine besondere Herausforderung. Dazu gibt es drei neue Arbeitshilfen:

Arbeitshilfe„FAQ zu Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von zugewanderten Fachkräften“ - erstellt von der Fachstelle Einwanderung im IQ Netzwerk.

Arbeitshilfe„Auswirkungen von Corona auf den Aufenthalt von ausländischen Arbeitnehmer*innen, Auszubildenden und Studierenden“ - eine Arbeitshilfe des IQ Netzwerkes Niedersachsen, das in Kooperation mit der Fachstelle Einwanderung erstellt worden ist.

Arbeitshilfe„Existenzsicherung für Corona-Gestrandete“ - erstellt von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e.V..