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Empfehlungen von UNHCR zum Flüchtlingsschutz in Zeiten von Corona aktualisiert

UNHCR hat seine Empfehlungen zum Flüchtlingsschutz in Zeiten von COVID-19 aktualisiert und hilfreiche Hinweise für den Umgang mit der zweiten Infektionswelle ausgesprochen, die sich an alle verantwortlichen Akteure richten. Gerade kurz vor dem bevorstehenden zweiten Lockdown sind die Hinweise, die mit den Empfehlungen des Paritätischen Gesamtverbandes zu diesem Thema weitgehend übereinstimmen, besonders relevant.

Insbesondere fordert UNHCR:

    • Aufrechterhaltung von Registrierungs- und Dokumentationsmaßnahmen
    • Entzerrung der Unterbringungssituation – ggf. durch Aufhebung der Wohnverpflichtung und Nutzung alternativer Unterbringungsmöglichkeiten (z.B. in Jugendherbergen)
    • Verhinderung von Quarantänemaßnahmen für ganze Unterkünfte durch Einrichtung von separaten Abteilungen oder Unterkünften für Personen mit vermuteter oder festgestellter Infektion
    • Sicherstellung der besonderen (auch psychosozialen) Bedarfe von besonders vulnerablen Personen
    • Bereitstellung von Informationen für Personen in Aufnahmeeinrichtungen: dies sollte nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich erfolgen
    • Zugang zu Beschulung, Beratungs- und Bildungsangeboten durch leistungsstarke Internet- und WLAN-Kapazitäten in den Einrichtungen sicherstellen
    • Die Ergreifung mittel- und längerfristiger Maßnahmen, um die Durchführung von Asylverfahren sicherzustellen – z.B. durch Einreichung eines schriftlichen Antrags per Formular
    • Sicherstellung – insbesondere auch der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung, ggf. digital oder telefonisch

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    UNHCR_Empfehlungen COVID-19 Herbst 2020.pdfUNHCR_Empfehlungen COVID-19 Herbst 2020.pdf