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Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Die Bundesregierung hat sich am 23.02.2017 auf einen Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht geeinigt. Vorausgegangen war ein gemeinsam mit den Ministerpräsident/-innen der Bundesländer am 09. Februar 2017 verabschiedeter 15-Punkte-Plan zur effektiveren Abschiebung abgelehnter Asylsuchender. Der Paritätische Gesamtverband hat sich mit der unten beigefügten Stellungnahme zum Gesetzeentwurf kritisch geäußert.

Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf sieht - wie auch der Referentenentwurf - v.a. Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft vor. So soll Personen, die Abschiebehindernisse durch eigene Täuschung selbst herbei geführt oder zumutbare Anforderungen an ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt haben, eine Abschiebung nicht mehr angekündigt werden, selbst wenn sie länger als 1 Jahr im Status der Duldung leben. Sie werden darüber hinaus der Residenzpflicht am Ort der Ausländerbehörde unterworfen. Hier erfolgt ggü. dem Referentenentwurf zumindest in der Gesetzesbegründung die Klarstellung, dass minderjährige Geduldete sich nicht das Verhalten der Eltern oder sonstiger Personensorgeberechtigter zurechnen lassen müssen. Für sog. Gefährder wird die Verhängung der Abschiebehaft erleichtert - auch wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten 3 Monate möglich ist und die Überwachung per Fußfessel eingeführt. Der sog. Ausreisegewahrsam wird um von maximal 4 auf 10 Tage verlängert. Das BAMF erhält außerdem weitreichende Befugnisse, die Handys der Asylsuchenden auszuwerten und verschiedene - auch gesundheitsspezifische - Daten weiter zu geben. Den Ländern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Pflicht zum Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen weiter auszudehnen. Gegenüber dem Referentenentwurf erfolgte hier eine leichte Verbesserung durch eine Einschränkung dieser Norm. Sie soll nur Anwendung finden auf Personen, deren Asylantrag nicht kurzfristig als unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgelehnt werden kann.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf deutlich und fordert in der aktuellen Diskussion um das Thema Abschiebungen die Lebenssituation des Einzelnen in den Mittelpunkt zu stellen. Eine erfolgreiche Migrationspolitik kann nicht an der Zahl der Menschen gemessen werden, die wieder in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind bzw. abgeschoben wurden.

Insbesondere die Ausweitung der Abschiebungshaft aus Sicherheitsgründen und die damit einhergehende Vermischung von aufenthalts- und strafrechtlichen Aspekten unterliegt im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit starken Bedenken. Aber auch die Nichtankündigung der Abschiebung nach 1 Jahr, die erneute Ausweitung der Residenzpflicht sowie der Pflicht zur Wohnsitznahme in Aufnahmeeinrichtungen hat aus Sicht des Paritätischen massiv negative Folgen für die Betroffenen, die nicht zu rechtfertigen sind.

Der mutmaßliche Zeitplan für den Gesetzentwurf zu besseren Durchsetzung der Ausreisefrist lautet:

Bundestag, 1. Lesung: 9.03.17
Bundesrat, 1. Durchgang: 10.03.17
Bundestag, 2. und 3. Lesung: 23.03.17
Bundesrat, 2. Durchgang: 31.03.17

Eine Sachverständigen-Anhörung zu diesem Gesetz ist am 20.03. von 16.00 - 18.00 Uhr geplant.

entwurf-verbesserung-ausreisepflicht Kabinett.pdfentwurf-verbesserung-ausreisepflicht Kabinett.pdf2017-02-09-abschlussdokument-treffen-bund-laender.pdf2017-02-09-abschlussdokument-treffen-bund-laender.pdf06 03 2017 Stellungnahme Paritätischer Kabinettsentwurf.pdf06 03 2017 Stellungnahme Paritätischer Kabinettsentwurf.pdf