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Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen tritt rückwirkend in Kraft

Die Erhebung der Ergebnisqualitätsindikatoren im vollstationären Bereich und die Veröffentlichung wurde aufgrund der pandemischen Lage bis zum 31.03.2021 ausgesetzt. Eine entsprechende Verordnung ist im Bundesanzeiger verkündet worden und rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Verordnung ist unter folgendem Link abrufbar:https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/lWiYrEqoI2bqKDtCmbK/content/lWiYrEqoI2bqKDtCmbK/BAnz%20AT%2011.01.2021%20V1.pdf?inline

Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist es dem Verordnungsgeber derzeit nicht möglich, eine längere Aussetzung bis zur Jahreshälfte 2021 – wie von uns gefordert - vorzunehmen. Eine Verlängerung wird es aber entsprechend der pandemischen Lage geben, wovon zum gegenwärtigen Zeitpunkt auszugehen ist.

Zudem wurde mit der Datenauswertungsstelle das weitere Verfahren abgestimmt. Für die Umsetzung wurden dort entsprechende FAQ veröffentlicht. Die FAQ finden Sie unter: https://das-pflege.de/faq

Den Einrichtungen stehen zwei Optionen der Erhebung im Webportal der Datenauswertungsstelle Pflege zur Verfügung:

1. Die freiwillige Nutzung des regulären, festgelegten Stichtages.

2. Die stichtagsunabhängige Erhebung analog der Erprobungsphase (die Freischaltung erfolgt durch die DAS schnellstmöglich in der 3. KW).

Eine Veröffentlichung findet in jedem Fall bis zum 31.03.2021 nicht statt.