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Paritätische Eckpunkte für eine Teilreform des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts

Stellungnahme
Erstellt von Katrin Frank

Die letzte große Familienrechtsreform war 1998 und liegt damit mittlerweile 22 Jahre zurück. Auch wenn es seither immer wieder kleinere Gesetzesänderungen, wie 2013 die Einführung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder 2017 die Einführung der „Ehe für alle,“ gegeben hat, ist in den vergangenen Jahren der Ruf nach einer umfassenden Familienrechtsreform, die den gesellschaftlichen Entwicklungen und damit den Lebenswirklichkeiten von Familien wieder hinreichend Rechnung trägt, immer lauter geworden. Um den notwendigen Reformbedarf zu ermitteln, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) seit 2015 zwei Arbeitskreise eingerichtet, die Reformvorschläge zum Abstammungsrecht sowie zum Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung, erarbeiten sollten. Die Ergebnisse beider Arbeitskreise liegen mittlerweile vor. Siehe Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht: www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/07042017_AK_Abstimmung_Abschlussbericht.html; Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht–insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung: www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/102919_Thesen_AG_SorgeUndUmgangsrecht.pdf. Angesichts der für 2021 vorgesehen Bundestagswahlen ist es jedoch fraglich, ob eine große Familienrechtsreform noch durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden kann. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, wenn gegenwärtig Überlegungen für eine Teilreform im Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts erfolgen. Für diese Überlegungen hat der Paritätische erste Eckpunkte formuliert, um im Falle eines konkreten Gesetzentwurfs über abgestimmte Grundpositionen zu verfügen.


Die Neureglungen, für die sich eine Teilreform andeuten, betreffen die Erweiterung des Abstammungsklärungsverfahrens, die Einführung der Mutterschaft einer weiteren Frau, eine Klarstellung zum Gewaltschutz bei Umgangskontakten, die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge kraft Anerkennung der Elternschaft sowie Regelungen zu Fragen bei Anwendung des Wechselmodells. Aus Sicht des Paritätischen lassen sich zu diesen angestrebten Regelungen die im beigefügten Dokument beschriebenen Eckpunkte benennen.


2020_09_07Pari_Eckpunkte_Familienrechtsteilreform_final.pdf