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Regierungsentwurf SGB VIII

Fachinfo
Erstellt von Norbert Struck

Seit dem 12. April 2017 liegt nun ein Regierungsentwurf für ein Gesetz „zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichenstärkungsgesetz – KJSG) vor. Im Vergleich zu den Arbeitsentwürfen des Sommers 2016 hat er ein wesentlich anderes Gepräge, aber auch im Vergleich zu der abgespeckten Referatsentwurfsfassung vom 17.03.2017 haben sich noch eine ganze Reihe von Änderungen ergeben.

Schwerpunkte des Entwurfs sind aus der Sicht der Bundesregierung: 1. Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen; 2. Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien; 3. Qualifizierung von Schutzinstrumenten und –maßnahmen; 4. Verbesserung der Kooperation im Kinderschutz und 5. Bedarfsgerechtere Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Umstritten ist insbesondere die Bestimmung in § 78 f. Danach sollen die Länder die Kostenerstattung für umF an die örtlichen Träger (§ 89d Abs.1) davon abhängig machen können, ob Rahmenverträge zwischen den Landesministerien, den kommunalen Spitzenverbänden und den Landes-Zusammenschlüssen der Leistungserbringer speziell für Leistungen an umF abgeschlossen wurden und darüber hinaus „Beachtung“ finden! Anhängend der Regierungsentwurf und eine Lesehilfe zum Entwurf, bei der die Änderungen in den Fließtext des SGB VIII eingearbeitet wurden.

SGB VIII_Regierungsentwurf_12_04_2017.pdfSGB VIII_Regierungsentwurf_12_04_2017.pdfLesehilfe RegierungsE_SGB VIII.pdfLesehilfe RegierungsE_SGB VIII.pdf