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Sanktionen im SGB II auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem dem Paritätischen Gesamtverband Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, um sich in einem aktuellen Prüfverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II zu äußern.

Hintergrund ist ein Aussetzungs- und Vorlagenbeschluss vom 02.08.2016, mit sich das Sozialgericht Gotha an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewendet hat, weil es die Sanktionsregeln im SGB II für verfassungswidrig hält.

In seiner ausführlichen Stellungnahme analysiert der Paritätische einschlägige Erkenntnisse der empirischen Forschung, wertet jahrelange, praktische Erfahrungen aus der verbandlichen Arbeit aus und führt die dazu erfolgten fachlichen Diskussionen zusammen. Der Paritätische zieht die Schlussfolgerung, dass Sanktionen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen. Die mit Sanktionen typischerweise verfolgten Ziele lassen sich besser auf anderen Wegen und mit milderen Instrumenten erreichen.
Die Stellungnahme wurde federführend von Werner Hesse, Geschäftsführer und Dr. Joachim Rock, Leiter der Abteilung Arbeit, Soziales und Europa im Paritätischen Gesamtverband erstellt.

Anlage: Stellungnahme Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf