Zum Hauptinhalt springen

G-BA Bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen - Beschluss jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht

Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert. Der Beschluss wurde nun am 06.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert. Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits aus den Frühjahrsmonaten bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an.
Die beschlossenen Regelungen ergänzen insbesondere die bereits geltenden Sonderregelungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen: telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (Oktober 2020) und Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten (seit Frühjahr 2020).
Neue Sonderregelungen:
- Videobehandlung
- Verordnungen nach telefonischer Anamnese
- Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen
- Erleichterte Vorgaben für Verordnungen

Die vollständige Pressemitteilung des G-BA finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/905/

Die Veröffentlichung finden Sie unter dem folgenden Link: BAnz AT 06.11.2020 B2 oder über die Homepage des G-BA: https://www.g-ba.de/beschluesse/4531/