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Sozialschutz-Paket III

BMAS legt Vorschläge zur Verlängerung von Corona-bedingten Schutzbestimmungen vor.

Das BMAS hat am 5. Feb. 2021 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zu einem Sozialschutz-Paket III erstellt. Hierüber soll das Bundeskabinett am 8. Feb. 2021 befinden. Danach startet das Gesetzgebungsverfahren. Die neuen Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.

Dies sind die wesentlichen Inhalte:
· Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an erwachsene Grundsicherungsberechtigte in Höhe von 150 Euro
· Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021
· Verlängerung der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung aus Sozialschutz-Paket bis zum 31. Dezember 2021
· Verlängerung des Sicherstellungsauftrags nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 30. Juni 2021

Es bestand Gelegenheit, zu dem Entwurf bis 6. Feb. 2021 Stellung zu nehmen. Die Beurteilung des Paritätischen in Kürze:

  • Aus unserer Sicht sind die Leistungen unzureichend. Das wird extrem deutlich an den 22 Cent je Tag für Heimbewohner*innen.
  • Das Zusammentreffen von Kinderbonus und Einmalzahlung in § 70 SGB II und § 144 SGB XII muss neu justiert werden.
  • Die Geltung des SodEG muss bis 31. Dez. 2021 verlängert werden.

Den Entwurf der Formulierungshilfen sowie die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie hier:
Sozialschutz_III_Entwurf.docxSozialschutz_III_Entwurf.docxBMAS_Sozialschutz_III.docxBMAS_Sozialschutz_III.docx