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BAGFW nimmt Stellung zum Masernschutzgesetz

Die BAGFW kritisiert, dass Betreuungseinrichtungen hoheitliche Aufgaben übertragen werden sollen. Sie bezieht keine Position dazu, ob eine Impfpflicht implementiert werden sollte oder nicht. Sie macht deutlich, welchen Änderungsbedarf sie in Hinblick auf den Gesetzesentwurf sieht.

Die BAGFW fordert, dass die Überprüfung des Impfstatus Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sein sollte. Wolle man alle Kinder eines Jahrganges erreichen, bedürfe es außerdem einer Regelung mit der auch Kinder erreicht würden, die bei Tageseltern oder zu Hause betreut werden. Sie kritisiert, dass es bei der vorgesehenen Ausgestaltung Schwierigkeiten geben könnte, z. B. wenn es um die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt kommt. In Akutsituationen ist nicht damit zu rechnen, dass der Impfstatus geklärt werden kann. Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen würden der Unterbringung in einer Schutzeinrichtung im Wege stehen. Hier solle ein Ausnahmetatbestand getroffen werden. Auch Ferienfreizeiten und pädagogische Angebote von bis zu vier Wochen sollten von der Pflicht ausgenommen werden. Die BAGFW lehnt außerdem die vorgesehenen Bußgeldvorschriften ab. Sollten diese doch zum Tragen kommen, sollte der jeweilige Träger einer Einrichtung und nicht die Leitung einer Einrichtung zur Verantwortung gezogen werden. Die BAGFW fordert den Gesetzgeber auf, die Patientenrechte bei Impfungen und von Impfgeschädigten zu stärken, Hersteller von Impfstoffen für Impfschäden mit in die Pflicht zu nehmen und gesetzliche Maßnahmen zu prüfen, die zum Angebot eines Einzelimpfstoffes führen.

2019-05-29 Stellungnahme BAGFW_Masernschutzgesetz.pdf2019-05-29 Stellungnahme BAGFW_Masernschutzgesetz.pdf