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Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG): Stellungnahmen des Paritätischen Gesamtverbandes und der BAGFW

Zu dem breit gefächerten Gesetz hat der Paritätische Gesamtverband zu zwei Einzelvorschriften Stellung genommen. Zu gemeinsamen Themen hat die BAGFW eine schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht.

Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes behandelt folgende Einzelvorschriften:

  • § 75 SGB V – Erweiterte Aufgabenstellung der Terminservicestellen
    Die Möglichkeit der kurzfristigen telefonischen Arztkonsultationen werden begrüßt, jedoch wird darauf hingewiesen, dass lange Wartezeiten am Telefon zu vermeiden sind.
  • § 120 SGB V – Vereinbarung zum einheitlichen Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen
    Der Paritätische fordert den Kreis der Verhandlungspartner um Bundesorganisationen zu erweitern, die in den Bundesländern für die Leitstellen verantwortlich sind.


Die Stellungnahme der BAGFW bezieht sich u.a. auf folgende Bereiche

  • Pallliativ- und Hospizversorgung
  • Qualitätssicherungsverfahren
  • Verträge bei Heilmittelerbringern in der Eingliederungshilfe
  • Präqualifizierungsverfahren
  • Statistiken über Gesundheitsausgaben und Gesundheitspersonal



Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Stellungnahmen.

2020-11-13 BAGFW Stellungnahme  GVWG.pdf2020-11-13 BAGFW Stellungnahme GVWG.pdfSN_RefE_Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz.pdfSN_RefE_Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz.pdf