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Paritätische Positionierung zu einem Rechtsanspruch auf Nachqualifizierung zum Berufsabschluss

Der Paritätische spricht sich dafür aus, in den Sozialgesetzbüchern II und III einen Rechtsanspruch auf Förderung einer abschlussbezogenen Nachqualifizierung für geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen und Arbeitslose zu schaffen und konkretisiert die dafür notwendigen Bedingungen. Damit knüpft der Verband an entsprechende Pläne der sog. „Nationale Weiterbildungsstrategie“ an.

Mit dem Rechtsanspruch auf abschlussbezogene Nachqualifizierung sollen nach Ansicht des Paritätischen auch Personen erreicht werden, die bislang von Qualifizierungsmaßnahmen ausgeschlossen waren und einer besonderen Unterstützung bedürfen. Damit der Rechtsanspruch in der Praxis zum Tragen kommen kann, sind veränderte Rahmenbedingungen, vor allem in der Beratung von Weiterbildungsinteressierten, bei der Maßnahmengestaltung und ihrer Finanzierung sowie in der sozialen Absicherung von Arbeitslosen zu schaffen.
ParitaetPositionNachqualifizierung.pdf