Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2021 veröffentlicht. Mit dem Entwurf sollen die Ergebnisse einer alle fünf Jahre erhobenen Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes in neue Regelsätze transformiert werden. Im Ergebnis sollen die Regelsätze nach derzeitigem Stand 2021 von 432 auf 439 Euro für alleinlebende Erwachsene erhöht werden - deutlich zu wenig.
In der beigefügten, detaillierten Stellungnahme übt der Paritätische deutliche Kritik an dem durch das Bundessozialministerium angewandte Verfahren der Regelsatzfestlegung. Fehler und Schwächen der bisherigen Methodik werden fort- und festgeschrieben, im Ergebnis sind die ab 2021 vorgesehenen Leistungen systematisch kleingerechnet, lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht.
Paritätische Stellungnahme zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021.pdf