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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entfristung des Integrationsgesetzes

Der Gesetzentwurf sieht die Entfristung der mit dem Integrationsgesetz eingeführten Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG sowie weitere Modifizierungen vor. Darüber hinaus soll auch die ebenfalls 2016 eingeführte Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen (§ 68a AufenthG) entfristet werden.

Der Paritätische Gesamtverband lehnt die Entfristung der mit dem Integrationsgesetz eingeführten Wohnsitzregelung gemäß § 12a AufenthG aufgrund grundsätzlicher Bedenken und bisheriger Erfahrungen ab.

Die Wohnsitzzuweisungen sind aus Sicht des Paritätischen nicht das geeignete Mittel, um die nachhaltige Integration von Schutzberechtigten tatsächlich sicherzustellen und verstoßen gegen Internationales und Europäisches Recht. Sie stellen einen Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Art. 33 der EU Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) dar.

Darüber hinaus können Wohnsitzauflagen die Wohnungssuche und die Inanspruchnahme angemessenen Wohnraums, das familiäre Zusammenleben und die Bindung zur Community sowie die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. Zudem werden die spezifischen Belange von gewaltbetroffen Geflüchteten, insbesondere von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen, durch die Wohnsitzregelung nicht hinreichend berücksichtigt.
StN Entfristung Int.Gesetz_final 110419.pdfStN Entfristung Int.Gesetz_final 110419.pdf