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Stiftung Anerkennung und Hilfe soll Betroffenen länger zur Verfügung stehen

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.

Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bisher erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2020 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden.
Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe haben sich in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen,

    • die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern,
    • die Bearbeitungszeit in den Anlauf- und Beratungsstellen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern und
    • das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro aufzustocken.


Dem voran gegangen war ein offener Brief der SprecherInnen für Menschrechtspolitik und Behinderten- bzw. Teilhabepolitik der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an die Stiftungserrichter mit der dringenden Bitte, die Stiftungslaufzeit um mindestens ein Jahr zu verlängern bzw. bestenfalls ganz zu entfristen.

Die vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Verlängerung der Stiftung Anerkennung und Hilfe finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/errichter-einig-ueber-verlaengerung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe.html

Den offenen Brief an die Stiftungserrichter finden Sie unter dem folgenden Link:
https://kobinet-nachrichten.org/2020/10/21/offener-brief-fuer-verlaengerung-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe/