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"Teilhabe am Arbeitsmarkt" für langzeitarbeitslose Menschen - Befragung unter Paritätischen Einrichtungen zeigt große Zustimmung zur neuen Förderung, aber auch Verbesserungsbedarf

Der Paritätische Gesamtverband hat im Zeitraum vom 18.11.2019 bis 13.12.2019 eine bundesweite Befragung unter seinen Mitgliedsorganisationen zur Umsetzung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gem. § 16i SGB II durchgeführt, um zu erfahren, wie die mit dem Teilhabechancengesetz am 01.01.2019 neu eingeführte Förderung angenommen und in der Praxis umgesetzt wird. Jetzt gibt es eine Auswertung der Befragungsergebnisse.

Das neue Förderinstrument zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ermöglicht es, zuvor langjährig arbeitslose Menschen bis zu fünf Jahren zu fördern, wenn ein Arbeitgeber einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit ihnen schließt. Der Paritätische hatte sich in der Vergangenheit gemeinsam mit den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Verbänden intensiv für eine derartige Förderung eingesetzt.Jetzt geht es darum, die Umsetzung zu begleiten und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Die jetzt vorliegenden Befragungsergebnisse geben einen Überblick über die bisherigen Umsetzungserfahrungen paritätischer Einrichtungen mit der neuen Förderung, zeigen wie die Einrichtungen das Förderinstrument insgesamt einschätzen und an welchen Stellen sie Verbesserungsbedarf sehen.

Anlage: BefragungsergebnisseParitaet§16i.pdfBefragungsergebnisseParitaet§16i.pdf