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Zusätzliche Kinderkrankentage 2021

Die Bundesregierung hat sich am 12. Januar 2021 darauf verständigt, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Damit stehen jedem Elternteil 20 statt bisher 10 Tage zur Verfügung (Alleinerziehenden 40 statt vorher 20). Die Tage können einzeln oder auf einmal genommen werden. Voraussetzung ist, dass der betroffene Elternteil und das erkrankte Kind gesetzlich versichert sind.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt i.d.R. 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Neu ist, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Die Schließung der Schule oder der Einrichtung zur Betreuung von Kindern, das Betretungsverbot, die Aussetzung der Präsenzpflicht vom Unterricht oder die Einschränkung des Zugangs zum Kinderbetreuungsangebot ist der Krankenkasse durch eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung nachzuweisen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat. Für diese Bescheinigungen soll es zeitnah Vordrucke geben, die dann von Eltern verwendet werden können. Alles andere läuft ebenso, wie bei einer Erkrankung des Kindes und ist damit ein gängiges Verfahren. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten) und bei denen die genannten Voraussetzungen gegeben sind.
Die neue Regelung stellt klar, dass Homeoffice und Kinderbetreuung bzw. Homeschooling – in dieser Phase der Pandemie - nicht miteinander vereinbar sind. Ob diese Regelung aber bis zu der Zeit tragen kann, wo uns Infektionszahlen und Inzidenzen sowie der Impfstoff wieder eine Rückkehr zur Normalität ermöglichen, bleibt abzuwarten.