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Altenhilfe und Pflege muss teilhabeorientiert sein

Erstellt von Thorsten Mittag

Älteren Menschen bleiben Teilhabemöglichkeiten vorenthalten, sobald ihnen keine Wertschätzung zu Teil wird und ihre Ressourcen und Potentiale nicht erkannt werden. Ein Kommentar.

 

Der Paritätische hat mit dem „Strategiepapier Altenhilfe und Pflege 2025“ alle Altersphasen differenziert betrachtet und die unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse an das gesellschaftliche Umfeld in Anlehnung an die Daseinsgrundfunktionen der Münchener Schule der Sozialgeographie beschrieben: Wohnen, Sich versorgen, Mobilität, Tätig sein und in Gemeinschaft leben. Ein Leitgedanke des Strategiepapiers ist, dass älteren Menschen geeignete Teilhabemöglichkeiten vorenthalten bleiben, sobald ihnen keine Wertschätzung zu Teil wird bzw. ihre Ressourcen und Potentiale nicht erkannt werden.

Die Soziologin Birgit Kasper kommt in ihren Untersuchungen zu Freizeitaktivitäten älterer und hochbetagter Menschen zu dem Ergebnis, dass 85 Prozent der Unternehmungen vor allem Spaziergänge und die Pflege sozialer Kontakte sind, die im näheren Umfeld der eigenen Wohnung stattfinden. Um der Isolation Älterer zu begegnen und ihre Teilhabemöglichkeiten in jeglichen Bereichen zu fördern, müssen also neue begegnungsfördernde Wohn- und Quartiers-, aber auch Kommunikationskonzepte entwickelt werden. Insgesamt braucht es eine deutliche Stärkung von Maßnahmen zum Aufbau und der Begleitung von Seniorentreffs, Seniorenbildung usw. Ziel muss es sein, dass durch nachbarschaftliches Engagement keine Vereinsamung oder Hilfelosigkeit in den eigenen vier Wänden entstehen kann.

Die Kommunen haben eine herausragende Verantwortung für die Sicherung und Ausgestaltung der Daseinsvorsorge, insbesondere auch für ihre vulnerablen Bürgerinnen und Bürger wie z. B. ältere Menschen und Pflegebedürftige. Sie haben die Möglichkeit vor Ort passgenaue Lösungen zu organisieren, um allen Menschen ein gutes Leben eigenständig und selbstbestimmt zu ermöglichen, in Selbst- und Mitverantwortung am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und dieses mitzugestalten. Hierfür müssen die Kommunen jedoch befähigt werden, indem sie ausreichend Mittel zur Verfügung haben, um den Erfordernissen und Bedarfen vor Ort gerecht zu werden. Wir meinen, dass Altenhilfe in § 71 SGB XII wieder als Pflichtaufgabe ausgestaltet werden muss. Davon sind wir aber offensichtlich weit entfernt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III war die Tür einen Spalt weit offen, um bspw. die Rolle der Kommunen in der Pflege zu verbessern. Am Ende kam nicht viel dabei raus. Der Gesetzgeber hat sich fataler Weise ausschließlich für die Steuerung von Leistungen entschieden und eben nicht für eine Gestaltung von Sozialraum, die auch mit Blick auf teilhabeorientierte Maßnahmen in der Altenhilfe und Pflege so wichtig wäre.

Viele Fragen der Teilhabemöglichkeiten, die sich mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit ergeben, sind in den letzten Jahren deutlich vorangebracht worden. Die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf in dem gegliederten System der sozialen Sicherung kennt Leistungen der gesundheitlichen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Unterstützung sowie heute – insbesondere nach einer mehrjährigen Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs über viele Pflegereformen hinweg – teilhabeorientierte Leistungen. Man kann durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Pflege als eine Form der Teilhabeleistung ansehen.

Betreuung wird nun gleichberechtigt zur körperbezogenen Pflege erbracht. Es geht in der pflegerischen Versorgung heute viel mehr um einen personenzentrierten Ansatz – also ausgehend von den Wünschen und Möglichkeiten des Pflegebedürftigen – und somit noch mehr um die Förderung von Fähigkeiten und der Selbstständigkeit. Damit wird Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen umfassen dabei Leistungen zur Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen, Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte dienen und Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags. Darüber hinaus sollen Maßnahmen der kognitiven Aktivierung erbracht werden und es gibt niedrigschwellige Betreuungsangebote, z.B. durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Pflegebedürftige mit allgemeinem oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich betreuen. Insgesamt wird es die Aufgabe der nächste Jahre sein, in der Pflege für diese Aufgaben die Konzepte weiterzuentwickeln. Schließlich muss auch das Leistungserbringerrecht für diese Aufgaben entsprechend angepasst werden.

Thorsten Mittag ist Referent für Altenhilfe und Pflege beim Paritätischen Gesamtverband