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Anhörung zur Finanzierung der Pflegeversicherung im Gesundheitsausschuss des Bundestages: Stellungnahmen des Paritätischen und der BAGFW.

Der Paritätische und die BAGFW haben anlässlich der am 08. Mai 2019 stattfindenden öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages ihre Stellungnahmen zu den Anträgen der Bundestagsfraktionen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Pflege gerecht und stabil finanzieren – die Pflege-Bürgerversicherung vollenden“ (BT-Drs. 19/8561), DIE LINKE „Zwei-Klassen-System in der Pflegeversicherung beenden“ (BT-Drs. 19/7480) und FDP „Mehr Transparenz in der Pflege-Debatte – Finanzierung der Pflege generationengerecht sichern“ (BT- Drs. 19/7691) abgegeben.


Der Antrag „Pflege gerecht und stabil finanzieren – die Pflege-Bürgerversicherung vollenden" (BT-Drs. 19/8561), der Bundestagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, einen vollständigen Kostenausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung und in diesem Zusammenhang eine verfassungskonforme Lösung für die bestehenden Altersrückstellungen in der PPV vorzunehmen. Es wird weiterhin beantragt, eine einheitliche Versicherung zu schaffen, die alle Bürger, unabhängig ihrer Einkommensart, einkommensabhängig zur Beitragszahlung heranzieht.

Der Antrag „Zwei-Klassen-System in der Pflegeversicherung beenden“ (BT-Drs. 19/7480) der Bundestagfraktion DIE LINKE zielt darauf ab, zunächst einen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung herzustellen, bevor die Regierung in den nächsten zwölf Monaten geeignete Regelungen mit dem Ziel einer vollständigen Integration der privaten Pflegeversicherung in die soziale Pflegeversicherung erarbeitet.

Der Antrag „Mehr Transparenz in der Pflege-Debatte – Finanzierung der Pflege generationengerecht sichern“ (BT- Drs. 19/7691) der FDP - Bundestagfraktion zielt darauf ab, die Pflegefinanzierung durch den Auf- und Ausbau einer kapitalgedeckten Säule zukunftsfest zu machen. Hierfür soll unter anderem der bestehende Pflegevorsorgefonds weiterentwickelt sowie die private Vorsorge gestärkt werden, indem steuerliche Anreize zur privaten Vorsorge erhöht, der „Pflege-Bahr“ ausgebaut und der Bedarf zur privaten Pflegevorsorge offen kommuniziert wird.

Um die bereits beschlossenen und weiteren notwendigen Maßnahmen (bessere Löhne, mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen, weitere Unterstützung pflegender Angehöriger bzw. vergleichbar Nahstehender) finanzieren zu können, muss nach Auffassung des Paritätischen – wie von den Fraktionen B90 DIE GRÜNEN und DIE LINKE gefordert - die Finanzierungsstruktur in der Pflegeversicherung auf ein breiteres und stabileres Fundament gestellt werden. Eine rein kosmetische Korrektur, die vor allem zulasten der wirtschaftlich Benachteiligten geht, wie seitens der Fraktion der FDP vorgeschlagen, wird abgelehnt. Ohne eine grundsätzliche Finanzierungsreform ist eine zukunftssichere, planbare und sozial gerechte Pflegeversicherung nicht denkbar.

Es ist ein Umdenken erforderlich. Die Finanzierungsgrundlagen zu reformieren und ferner auch die Eigenanteile zu begrenzen, müssen nach Ansicht des Paritätischen zwangsläufig Teile eines Gesamtkonzepts sein, um die Personalsituation und die Versorgung endlich zu verbessern und die Pflege zukunftsfest zu machen.

19-04-30_SteNa Paritaetischer_Finanzierung der Pflege_BTDrs 19-8561_19-7480_19-7691.pdf19-04-30_SteNa Paritaetischer_Finanzierung der Pflege_BTDrs 19-8561_19-7480_19-7691.pdf2019-05-03 Stellungnahme BAGFW Pflegeversicherung für Anh. 08.05.2019.pdf2019-05-03 Stellungnahme BAGFW Pflegeversicherung für Anh. 08.05.2019.pdfBT-Drucksache 19-7480.pdfBT-Drucksache 19-7480.pdfBT-Drucksache 19-7691.pdfBT-Drucksache 19-7691.pdfBT-Drucksache 19-8561.pdfBT-Drucksache 19-8561.pdf