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Berufsbildungsmodernisierungsgesetzentwurf geht in die parlamentarischen Beratungen

Am 15.05.2019 hat das Kabinett den aktuellen Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) in die parlamentarischen Beratungen gegeben. Voraussichtlich Ende Juni wird der Bundestag und Bundesrat sich damit beschäftigen und im September wird der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung darüber beraten. Kurz vor Weihnachten 2018 lag bereits der erste Referentenentwurf vor, zu dem der Paritätische auch eine Stellungnahme verfasst hat. Wesentliches Kennzeichen dieses Berufsbildungsmodernisierungsgesetzentwurfes ist die im Koalitionsvertrag verabredete Einführung der Mindestausbildungsvergütung. Daneben wird u.a. eine größere Durchlässigkeit von 2- und 3-jährigen Berufsausbildungen, die Teilzeitausbildung, die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse und die neuen (zusätzlichen) Berufsbezeichnungen mit mehr internationaler Vergleichbarkeit geregelt.

Der Paritätische hat zu dem aktuellen Entwurf eine aktualisierte Stellungnahme erstellt und begrüßt die gefundene Regelung zur Mindestausbildungsvergütung, die in einem 4-Jahre dauernden Aufbau eingeführt wird (515,- € im ersten Ausbildungsjahr ab 01.01.2020 und 620,- € im 1. Ausbildungsjahr 2023). Die Vergütung im 2. Ausbildungsjahr ist 18 %, die im 3. Ausbildungsjahr 35 % und die im 4. Ausbildungsjahr 40 % höher als die im 1. Ausbildungsjahr. Nach 2023 soll eine automatische Angleichung des Basiswertes im 1. Ausbildungsjahr über den Durchschnitt aller tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen erfolgen. Grundsätzlich wahrt der Vorschlag die Tarifautonomie und sichert jetzt auch zusätzlich im BBiG die in der bisherigen Rechtsprechung übliche Untergrenze für nicht tariflich-gebundene Betriebe bei 20 % der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungsleistungen in der jeweiligen Branche. Leider ist in diesem Gesetzentwurf und auch in der Begründung keinerlei Hinweis auf die Gleichstellung der schulischen Berufsausbildungen, der außerbetrieblichen Berufsausbildungen, eine entsprechende Änderung im SGB III oder auf eine politische Verabredung dazu. Aus Sicht des Paritätischen müsste im BBiG zudem eine Ausbildungsassistenz / die Assistierte Ausbildung verankert werden, um Jugendliche mit Förderbedarf und insbesondere kleinere Betriebe in der Berufsausbildung zu unterstützen. Dies sieht der Gesetzentwurf bisher nicht vor.
2019_05_10_Gesetzentwuf_BBiG_Novelle_V8_.pdf

2019_05_15_akt_paritaet_Stell_BBiMoG.pdf