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Das Budget für Arbeit: Tatsächlich eine Chance für Menschen mit Behinderungen?

Das Recht auf Arbeit ist ein Menschenrecht und wurde bereits 1948 in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte fest geschrieben. In unserer Erwerbsgesellschaft ist Arbeit einer der zentralen Schlüssel für Teilhabe.

Wenn Menschen mit Behinderungen dieses Menschenrecht auf Arbeit verwirklichen wollen, brauchen sie dazu echte Wahlmöglichkeiten, einen offenen, inklusiven Arbeitsmarkt, barrierefreie Arbeitsstätten, gleiche Chancen auf Fortbildung, diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren, gleichberechtigte Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte, gleichberechtigten Zugang zu Stellenvermittlung und selbstverständlich muss Equal Pay – also gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch für Menschen mit Behinderungen gelten.

Davon sind wir in unserer Gesellschaft aktuell noch weit entfernt. Aber das Budget für Arbeit, das mit dem Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2018 bundesweit eingeführt wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das neue Förderinstrument kann für Menschen mit Behinderungen eine wirkliche Chance auf Teilhabe bedeuten – wenn es jetzt richtig angepackt wird.

Was ist das Budget für Arbeit und wer kann es nutzen?

Das Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderungen, die sonst dauerhaft in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten würden, eine reale Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt schaffen. Es beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber und die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz – sowohl für den schwerbehinderten Menschen als auch die Kolleginnen und Kollegen des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin. Die Budgetnehmerinnen und -nehmer sind auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt, zahlen aber nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Damit sind sie weiterhin berechtigt, in die WfbM zurückzukehren, sollte das notwendig sein.

In Anspruch nehmen kann das Budget für Arbeit jede und jeder, der berechtigt ist, den Arbeitsbereich einer WfbM zu nutzen. Im Berufsbildungsbereich, also in den ersten zwei Jahren in einer WfbM, kann das Budget derzeit noch nicht genutzt werden. In der Praxis kann das bedeuten, dass Jugendliche, die zuvor eine inklusive Schule besucht haben, zuerst in eine WfbM hinein müssen, um dann mit dem Budget für Arbeit wieder auf den ersten Arbeitsmarkt heraus zu kommen. Diese Gesetzeslücke soll laut Koalitionsvereinbarung von CDU/ CSU und SPD jetzt geschlossen werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann das Budget für Arbeit erfolgreich sein?

Leider setzt das Budget für Arbeit erst ein, wenn der Mensch mit Behinderung bereits einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag hat. Aber wie kommen Menschen mit Behinderungen, die werkstattberechtigt sind, zu einem Arbeitsvertrag? Bereits in dieser Phase braucht es Beratung und Begleitung, die gesetzlich verankert werden muss. Schließlich wird das neue Förderinstrument nur dann eine Chance auf Erfolg haben, wenn das Budget für Arbeit ernsthaft proaktiv beworben wird, wenn Betriebe von der Möglichkeit, ehemalige Werkstattbeschäftigte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und gleichzeitig gefördert und  beraten zu werden, überhaupt erfahren und wissen.

Teilhabe am Arbeitsleben für ALLE - statt Verwertbarkeit von Arbeitsleistung

Für alle Menschen mit Behinderung ist unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung ein Recht auf Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung zu sichern. Der Paritätische ist der Auffassung, dass auch künftig niedrigschwellige Beschäftigungsangebote im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung wie z. B. die Tagesförder- und Beschäftigungsstätten oder der Zuverdienst für Menschen mit Behinderung abzusichern sind. Die Verwertbarkeit von Arbeitsleistung darf nicht das alleinige Kriterium für die Teilhabe am Arbeitsleben sein. Die damit verbundene Ausgrenzung von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen widerspricht den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention.