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Die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" jetzt aktiv gestalten - Umsetzungsempfehlungen des Deutschen Vereins zur neuen Förderung für Langzeitarbeitslose

Der Deutsche Verein hat fachliche Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erstellt. Die Umsetzung soll von der Zielstellung geleitet werden, die soziale Teilhabe von gesellschaftlich ausgegrenzten Erwerbslosen und ihren Familien zu verbessern.

    Die Empfehlungen umfassen Aussagen zur
    -Einordnung des § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt in bestehende arbeitsmarktpol. Konzepte und Instrumente und den Zusammenhang zum Gesamtkonzept „Mitarbeit der
    Bundesregierung“
    -Verknüpfung der Förderung mit psychosozialen Hilfen und Angeboten der Gesundheitsförderung
    -Identifikation der Zielgruppe
    -Auswahl, Ansprache und Vorbereitung der Förderteilnehmenden
    -Ansprache der Arbeitgeber/ Arbeitsplatzakquise
    -Eingliederung in Arbeit/ Arbeitsplatzgestaltung
    -Umsetzung des begleitenden Coachings
    -Generierung von Anschlussperspektiven/ Sicherung nachhaltiger Integration beim selben Arbeitgeber/Alternativen
    -Zusammenarbeit im örtlichen Beirat
    -Weiterentwicklung von Beschäftigungsträgern und sozialen Betrieben und die

-Verbindung der Förderung mit den arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Länder und Kommunen.