Die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" jetzt aktiv gestalten - Umsetzungsempfehlungen des Deutschen Vereins zur neuen Förderung für Langzeitarbeitslose
Der Deutsche Verein hat fachliche Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erstellt. Die Umsetzung soll von der Zielstellung geleitet werden, die soziale Teilhabe von gesellschaftlich ausgegrenzten Erwerbslosen und ihren Familien zu verbessern.
- Die Empfehlungen umfassen Aussagen zur
-Einordnung des § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt in bestehende arbeitsmarktpol. Konzepte und Instrumente und den Zusammenhang zum Gesamtkonzept „Mitarbeit der
Bundesregierung“
-Verknüpfung der Förderung mit psychosozialen Hilfen und Angeboten der Gesundheitsförderung
-Identifikation der Zielgruppe
-Auswahl, Ansprache und Vorbereitung der Förderteilnehmenden
-Ansprache der Arbeitgeber/ Arbeitsplatzakquise
-Eingliederung in Arbeit/ Arbeitsplatzgestaltung
-Umsetzung des begleitenden Coachings
-Generierung von Anschlussperspektiven/ Sicherung nachhaltiger Integration beim selben Arbeitgeber/Alternativen
-Zusammenarbeit im örtlichen Beirat
-Weiterentwicklung von Beschäftigungsträgern und sozialen Betrieben und die
-Verbindung der Förderung mit den arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Länder und Kommunen.