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Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche steigt ab 2018 auf 15,26 Euro für pädagogisches Personal

Die zuständigen Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Steigerung des Mindestlohns geeinigt und werden nun den Folgeantrag auf Allgemeinverbindlicherklärung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen.

Der Mindestlohn für pädagogisches Personal im Bereich der Aus- und Weiterbildung (gem. SGB II und III) steigt zum 01. Januar 2018 um 0,66 € auf 15,26 €. Dies bedeutet 2.587,67 € pro Monat bei einer 39 bzw. 2.654,02 € pro Monat bei einer 40 Stunden-Woche. Die Laufzeit des neuen Tarifvertragsergebnis beträgt 12 Monate.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben gleichzeitig angekündigt, für die nächste Verhandlungsrunde ab 2019 auch über eine Ausweitung der Mindestlohnregelungen auf weitere Beschäftigtengruppen zu beraten; perspektivisch geht es dabei um einen für allgemeinverbindlich erklärten Branchentarifvertrag.



Tarif-Info 18052017.pdfTarif-Info 18052017.pdfBBB Pressemitteilung 170519.pdfBBB Pressemitteilung 170519.pdf