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Referentenentwurf eines Rentenleistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes veröffentlicht

Fachinfo
Erstellt von Joachim Rock

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am Freitag, 13. Juli, seinen Entwurf eines Rentenleistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes veröffentlich.

Der Referentenentwurf, der als Anlage beigefügt ist, enthält insbesondere folgende Eckpunkte:
- Das Sicherungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung (das Verhältnis zwischen der Jahresrente eines Rentners, der 45 Jahre sozialversicherungspflichtig jeweils das Durchschnittseinkommen bekommen hat, und dem Durchschnittseinkommen der Versicherten in dem Jahr insgesamt) soll bis 2025 bei mindestens 48 Prozent und der Beitragssatz gleichzeitig bei 20 Prozent gehalten werden ("doppelte Haltelinie"). Nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung wäre bislang ein Sicherungsniveau 2025 von 46,5 Prozent anzunehmen gewesen, bei einem Beitragssatz von 19,8 Prozent. Der Paritätische fordert dagegen die Rückkehr zu einem Rentenniveau von 53 Prozent.
- Die Absicherung der Erwerbsgeminderten wird zukünftig verbessert. Zurechnungszeiten sollen ab 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben werden (Renteneintrittsalter) und dann mit der Anhebung des Renteneintrittsalters schrittweise bis 67 angehoben werden. Die Maßnahme soll jedoch nur auf Neurentner angewandt werden, nicht auf bereits Betroffene. Zudem sollen die Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt erhalten bleiben. Der Paritätische lehnt dies entschieden ab und fordert die Anwendung der Regelung auch auf Bestandsrentner.
- Die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder sollen von zwei auf drei Jahren verlängert werden, wenn insgesamt mindestens drei Kinder erzogen wurden. Nur für den Kreis soll eine Gleichstellung mit der Regelung für Erziehende von nach 1992 geborenen Kindern erfolgen. Der Paritätische fordert dagegen die gleiche Anerkennung für alle. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat jüngst bestätigt, dass gerade armutsgefährdete Frauen von der Regelung profitieren würden.
- Geringverdiener mit Arbeitsentgelten von unter 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) sollen von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden, ohne dadurch Rentenansprüche einzubüssen. Die Entlastung von Geringverdienern ist im Grundsatz zu begrüßen.
- Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung soll in den Jahren 2022 bis 2025 um 0,5 Milliarden Euro angehoben werden.

Der Paritätische wird bis zum 27. Juli 2018 eine eigene Stellungnahme erarbeiten und an der Anhörung am Mittwoch, den 1. August 2018, teilnehmen.

Die Positionen des Paritätischen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.der-paritaetische.de/publikationen/mut-zur-korrektur-ein-alterssicherungspolitischer-auftrag/


18-07-13 Entwurf RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz.pdf