Zum Hauptinhalt springen

"Teilhabechancengesetz" - Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, ein neues Teilhabeinstrument im SGB II einzuführen. Der Koalitionsvertrag verspricht 4 Mrd. Euro für diesen Zweck. Ein erster Referentenentwurf für ein "Teilhabechancengesetz" liegt nunmehr vor. Die Nationale Armutskonferenz nimmt zu dem Vorhaben aus grundsätzlicher Perspektive Stellung. Der Paritätische hat an der Erstellung aktiv mitgewirkt.

Die Nationale Armutskonferenz (nak) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung ein neues Regelinstrument im SGB II zu schaffen, um Menschen, die lange vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, wieder Teilhabe an Arbeit und soziale Teilhabe zu ermöglichen.

Die Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz betont aber, dass angebotene Arbeit den qualitativen Standards guter Arbeit genügen muss, wenn sie als Instrument der sozialen Teilhabe wirken soll. Standards guter Arbeit bedeutet für die NAK: keine Schlechterstellung der Beschäftigten im Sozialen Arbeitsmarkt, Orientierung der Lohnkostenzuschüsse an den tatsächlichen Löhnen und voller Sozialversicherungsschutz. Weitere Punkte: Angebote der arbeitsmarktpolitischen Förderung müssen auf Freiwilligkeit beruhen: Beschäftigte dürfen nicht mit Sanktionsandrohungen "zugewiesen" werden. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die versprochenen finanziellen Mittel auch tatsächlich der Zielgruppe zugute kommen und nicht etwa für die Verwaltungskosten im SGB II umgewidmet werden.

Nationale Armutskonferenz_Stellungnahme Teilhabechancengesetz.pdfNationale Armutskonferenz_Stellungnahme Teilhabechancengesetz.pdf