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3. Pflegestärkungsgesetz (PSG III) - Beschlussempfehlung und Bericht

Fachinfo
Erstellt von Katharina Owczarek

Am 01.12.2016 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Entwurf des dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG III) entsprechend der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses beschlossen.

Dem Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden insgesamt 59 Änderungsanträge vorgelegt, die an einigen wesentlichen Stellen in die Beschlussempfehlung eingeflossen sind. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf enthält insbesondere Regelungen zu folgenden Sachverhalten:

  • Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-AG zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege
  • Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in der Hilfe zur Pflege (SGB XII) sowie im Bundesversorgungsgesetz
  • Regelungen zur Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege (insbes. §§ 13 Abs. 3ff und 71 Abs. 4 SGB XI)
  • Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege in SGB V und SGB XI
  • Anpassungen und Ergänzungen bei den Regelungen zum Besitzstandsschutz im SGB XI


In der Anlage finden Sie zu Ihrer Information die Bundestags-Drucksache BT-Drs. 18/10510 - Beschlussempfehlung und Bericht zum PSG III. Der Drucksache können die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eingefügten Änderungen entnommen werden.

Es wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:

  • Rückkehr zur Gleichrangigkeit der Eingliederungshilfe mit Leistungen der Pflegeversicherung
  • Ausweitung der Besitzstandsschutzregelungen
  • Festlegung der Wirtschaftlichkeit von Gehältern bis zur Höhe von Tarifniveau und Beleg der Personalaufwendungen in den Vergütungsverhandlungen
  • Bestandsschutz in der Hilfe zur Pflege in der Übergangsphase auch für stationäre Leistungen
  • Festsetzung einer Obergrenze für Vergütungssätze nach § 45b SGB XI
  • Einrichtung einer Schiedsstelle für Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a SGB V


Das PSG III wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig; es wird im 2. Durchgang am 16. Dezember im Bundesrat beraten.

Beschlussempfehlung und Bericht PSG III.pdf