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ASMK_Externes vorläufiges Protokoll

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat am 1. und 2. Dezember 2016 in Lübeck getagt. Bisher liegt ein vorläufiges "Externes vorläufiges Protokoll" vor.

Diesem kann jedoch kein Beschluss zum Bundesteilhabegesetz entnommen werden. Insofern bleibt nur die Beratung im Bundesrat zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) am 16.12.2016 abzuwarten. Neben dem BTHG gibt es jedoch auch andere Themen bzw. Beschlüsse, die für Menschen mit Behinderung relevant sind.

1) Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung (TOP 5.4)

Hier wurde der Entwurf einer gemeinsamen Empfehlungen „Gemeinsame Verantwortung - unterschiedliche Zuständigkeiten Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung"der ASMK, der JFMK und der KMK beraten und diesem seitens der ASMK zugestimmt. Der Entwurf der Empfehlungen liegt dem Protokoll jedoch nicht bei.

2) Unterbringungsähnliche Maßnahmen in stationären Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung (TOP 5.5)

Die ASMK bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob für Fälle, in denen in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung freiheitsbeschränkende Maßnahmen durchgeführt werden, ein richterlicher Genehmigungsvorbehalt der Maßnahmen als letztes Mittel eingeführt werden sollte.

3) Reform des Sozialen Entschädigungsrechts (TOP 5.7)

Die ASMK bekräftigt ihre Bereitschaft, gemeinsam mit dem Bund an der Neuordnung des Rechts der Sozialen Entschädigung weiterzuarbeiten.

4. Umsetzung der Assistierten Ausbildung nach § 130 SGB III (TOP 6.9)

Die ASMK unterstützt die von den Partnern der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ geplante Evaluierung der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel, über eine Verstetigung bzw. Fortentwicklung des gesetzlichen Instruments auf fundierter Basis zu entscheiden.

Der "Externes vorläufiges Protokoll" ist im Anhang beigefügt und kann unter folgendem Link eingesehen werden.

https://asmkintern.rlp.de/de/beschluesse/

ASMK_extern_vorlaeufig.pdf