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G-BA_Kinder-Richtlinie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Bereits am 01.09.2016 ist die neue Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) in Kraft getreten.

Die Richtlinie bestimmt Näheres über ärztliche Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Mit dem Programm (U1 bis U9) wurde auch das gelbe Untersuchungsheft überarbeitet. Zudem soll die Beratung zum Impfschutz verbindlich sein.

Die Richtlinie und die Tragenden Gründe können auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2287/