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Informationen und Arbeitshilfen des Paritätischen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Fachinfo
Erstellt von Thorsten Mittag

Mit dem PSG II tritt zum 01.01.2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Der Paritätische informiert mit getrennten Informationen für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie mit Arbeitshilfen für vollstationäre, ambulante, teilstationäre und Kurzzeitpflegeeinrichtungen über die Konzeption des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und über sämtliche Änderungen.

Dieses Informationsangebot bietet für Ratsuchende, Fachleute und Interessierte eine umfassende Hilfe für die Informationsvermittlung zur aktuellen Pflegereform. Teilweise werden bereits Hinweise zu Änderungen gegeben, die mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ebenfalls zum 01.01.2017 erwartet werden können:

  • Wie wird Pflegebedürftigkeit ab 2017 beurteilt?
  • Welche Leistungen erhalten pflegebedürftige Personen aus der Pflegeversicherung ab 2017?
  • Welche Leistungen erhalten pflegende Angehörige aus der Pflegeversicherung ab 2017?
  • Welche Leistungen stehen bei dem Pflegegrad 1 - also bei leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit - zu?
  • Wie unterstützt mich die Pflegeversicherung zu Hause in den Pflegegraden 2 bis 5 mit Leistungen bei häuslicher Pflege?


DPWV Arbeitshilfe zum PSG II für ambulante Einrichtungen.pdfDPWV Arbeitshilfe zum PSG II für ambulante Einrichtungen.pdfDPWV Arbeitshilfe zum PSG II für teilstationäre Einrichtungen und Kurzzeitpflege.pdfDPWV Arbeitshilfe zum PSG II für teilstationäre Einrichtungen und Kurzzeitpflege.pdfDPWV Arbeitshilfe zum PSG II für vollstationäre Einrichtungen.pdfDPWV Arbeitshilfe zum PSG II für vollstationäre Einrichtungen.pdfDPWV Informationen zum PSG II für Pflegebedürftige u Angehörige.pdfDPWV Informationen zum PSG II für Pflegebedürftige u Angehörige.pdf