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Psychiatriereform: Brief an die Mitglieder des Gesundheitsauschusses im Bundestag

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein neues Entgeltsystem in der Psychiatrie vorgelegt - kurz PsychVVG -, der bereits in der ersten Lesung im Bundestag beraten wurde. Der Gesetzentwurf wird jedoch nach wie vor von mehreren Verbänden und Fachgesellschaften kritisiert. Anfang dieser Woche hat daher ein Bündnis verschiedener (Fach-)Verbände, Attac Deutschland, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) und dem Paritätischen Gesamtverband ein gemeinsames Schreiben mit Kernforderungen an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht. Mit dem Schreiben sollen die Abgeordneten noch einmal, vor der endgültigen Abstimmung des Gesetzes im Bundestag, auf zentrale Kritikpunkte hingewiesen werden: Kritisiert wird, dass weiterhin an der PEPP-Kalkulatin festgehalten wird und die Kalkulation damit diagnoseorientiert bleibt. Auf diese Weise kann jedoch der individuelle Bedarf der Patientinnen und Patienten nicht abgebildet werden, da lediglich Teilleistungen gemessen werden. Bei psychischen Erkrankungen sind aus den Diagnosen kaum Aussagen darüber abzuleiten, welche Form der Behandlung und wie lange individuell erforderlich ist. Das Bündnis setzt sich daher für eine sektorenübergreifende Versorgung ein, um eine regionale Verzahnung und Vernetzung des ambulanten und des stationären Bereichs zu erreichen. Für den Erfolg dieses integrierten Ansatzes gibt es bereits zahlreiche Praxisbeispiele. In dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten werden zudem die starren Regelungen zum Home Treatment kritisiert. Das Bündnis kritisiert die starren Regelungen zum Home Treatment und setzt sich dafür ein, dass die systematische Behandlung schwer kranker Patientinnen und Patienten durch das Krankenhaus im häuslichen Umfeld stärker gefördert wird. Wichtig für ein neues Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik ist auch das Hinzuziehen qualitativer Kriterien wie Personalbestand, Lohnkostenniveau und Personalfluktuationsquote. Von entscheidender Qualität für die psychiatrische Krankenhausbehandlung ist die uneingeschränkte Finanzierung und Umsetzung der Psychiatrie-Personalverordnung bis die Personalmindeststandards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entwickelt sind.