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Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG auch für anerkannte Flüchtlinge: Praxistipps und Hintergründe - Arbeitshilfe

Fachinfo
Erstellt von Constanze Reichstein

Diese Arbeitshilfe informiert über den aktuellen Stand zur Umsetzung der Wohnsitzregelung nach § 12 a AufenthG für anerkannte Flüchtlinge. Autor der Arbeitshilfe ist Claudius Voigt, Mitarbeiter der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 22.09. wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann hier eingesehen werden

Am 6. August ist die so genannte „Wohnsitzregelung“ des § 12a AufenthG in Kraft getreten, die viele anerkannte Flüchtlinge verpflichtet, in dem Bundesland zu wohnen, in dem sie auch während des Asylverfahrens gelebt haben. Darüber hinaus können die Bundesländer zusätzlich ortsbezogene Wohnsitzauflagen anordnen. Die Auflage gilt sogar rückwirkend für Flüchtlinge, die seit Jahresbeginn anerkannt worden sind – und unter Umständen schon vor mehreren Monaten, mit Zustimmung des Jobcenters und der Ausländerbehörde, umgezogen waren. Gerade diese rückwirkenden Fälle führen momentan zu einer großen Unsicherheit unter den Betroffenen, aber auch bei Behörden und Beratungsstellen.

Aus der Beratungspraxis haben wir die Rückmeldung erhalten, dass es diesbezüglich zahlreiche Probleme und Unsicherheiten gibt. Wir haben daher die folgende Arbeitshilfe erstellt, die Hinweise zum Umsetzung der Wohnsitzregelung geben soll. Autor der Arbeitshilfe ist Claudius Voigt, Mitarbeiter der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 21.09. wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann hier eingesehen werden.

Die Arbeitshilfe steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Arbeitshilfe Wohnsitzregelung_22.09.2016.pdfArbeitshilfe Wohnsitzregelung_22.09.2016.pdf