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Titel Broschüre

Aufenthaltssicherung für weitergewanderte Flüchtlinge - Eingeschränkte Freizügigkeit oder irreguläre Sekundärmigration?

Die vorliegende Arbeitshilfe soll bei der Klärung der verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Perspektiven weitergewanderter Menschen unterstützen und richtet sich insbesondere an Berater*innen der Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen.

In der politischen Diskussion gewinnt die so genannte „irreguläre Sekundärmigration“ zunehmend an Bedeutung. Gemeint ist hiermit meist die Weiterwanderung von Menschen, für die nach der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates – meist eines Staates an den EU-Außengrenzen – vorliegt. In der täglichen Beratungs-Praxis kommen jedoch nicht nur Menschen an, die in einem anderen europäischen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben oder nach der Dublin-III-Verordnung hätten stellen müssen, sondern zunehmend auch Menschen, die in einem anderen Mitgliedstaat bereits als international Schutzsuchende anerkannt sind oder aus anderen Gründen einen nationalen Aufenthaltstitel  erlangt haben und nun ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen wollen. 


Zwar können diese Personen in der Regel visumsfrei nach Deutschland einreisen und sich hier zu Besuchszwecken bis zu 3 Monate lang aufhalten, aber was passiert, wenn sie sich dauerhaft in Deutschland aufhalten wollen? Handelt es sich hierbei zwangsläufig um eine „irreguläre Sekundärmigration“, die schnellstmöglich beendet werden muss? Oder gibt es Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung – und falls ja, welche? Die Antwort auf diese Fragen ist oft schwierig, denn selbst eine Flüchtlings-Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat führt nicht dazu, dass auch in Deutschland ein Aufenthaltstitel erteilt werden muss. Sie führt aber genauso wenig dazu, dass der Aufenthalt in Deutschland automatisch „irregulär“ ist. Vielmehr muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden, ob es eine Gesetzesgrundlage für die Erteilung eines in Deutschland gültigen Aufenthaltstitels gibt.