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Ausschreibung von Flüchtlingshilfen

Die Stadt Düsseldorf muss Betreuung von Flüchtlingen nicht ausschreiben

Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht ausschreiben muss. Die Wohlfahrtsverbände dürfen für diese Tätigkeiten Zuwendungen erhalten. Dass das ein Vergabespruchkörper entschieden hat, ist besonders beachtlich. Bisher ist nur eine Pressemitteilung veröffentlicht:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180702137&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp