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Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz bezüglich der Dolmetscherkosten bei medizinischer und psychiatrischen Behandlung von SGB II - Leistungsempfänger*innen

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 5. - 6.12.2018 hat sich für die Übernahme der für den Heilungserfolg erforderlichen Sprachmittlungskosten für SGB II- Empfänger*innen durch den Bund ausgesprochen.

Die Minister*innen und Senatori*nnen für Arbeit und Soziales der Länder fordern in ihrem Beschluss den Bund auf, Sprachmittlungskosten in den Fällen zu übernehmen, in denen keine Regelungen zur Kostenübernahme nach dem SGB II gelten. Dabei erläutert das ASKM, dass die Voraussetzungen, für Dolmetscherkosten Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII zu gewähren, liegen nicht vor. Laut ASKM soll sich dabei um eine Integrationsleistung des Bundes handeln, außerhalb der Finanzierung der Gesundheits- und Sozialsysteme. Als Begründung der Forderung gibt die ASKM gilt, dass die unzureichende Finanzierung der Dolmetscherleistungen zu einer Versorgungsbarriere für Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse führt.