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Bluttests, Trisomie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Bluttests zur Trisomie sind künftig in bestimmten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation möglich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.09.2019 die Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen nicht-invasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass ein NIPT in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation eingesetzt werden kann. Ziel ist es, die zur Klärung der Frage des Vorliegens einer Trisomie 13, 18 oder 21 erforderlichen invasiven Untersuchungen – Chorionzottenbiopsie (Biopsie der Plazenta) oder Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) – und das damit verbundene Risiko einer Fehlgeburt nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Inanspruchnahme eines NIPT zulasten der GKV ist jedoch erst möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde. Der Beschluss wird dazu voraussichtlich Ende 2020 gefasst. Eine weitere Voraussetzung ist zudem, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Beschlüsse nicht beanstandet. (Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/810/?)

 Der Bundesbehindertenbeauftragte, Jürgen Dusel fordert anlässlich der G-BA Entscheidung, die Stärkung von Kindern mit Behinderungen und deren Familien und mahnt  Verbesserungen im Rahmen der  Reform des Kinder- und Jugendhilferechts an. Die Pressemeldung ist im Anhang beigefügt.

2019_09_19_Anlass_GBA_Entscheid_fin.pdf