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BTHG_ Landesausführungsgesetz Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg und des kommunalen Initiativrechts zur Errichtung von Pflegestützpunkten vorgelegt, mit dem die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geschaffen werden sollen.

Das Gesetz enthält folgende Regelungsschwerpunkte:

- Bestimmung der Stadt- und Landkreise als örtliche Träger der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2018,

- Vertretungs- und Verfahrensregelungen zur Erarbeitung der Rahmenverträge,

- Bestimmung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung der Rahmenverträge,

- Regelung zur Bundeserstattung für den Barbetrag für Leistungsberechtigte in stationären Einrichtungen,

- Ermöglichung der Ausübung des Initiativrechtes zur Errichtung von Pflegestützpunkten durch die Stadt- und Landkreise.

Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen erst ab 2020 inkrafttreten. Die Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe soll ab 1.1.2018 inkrafttreten.

Der Gesetzentwurf ist im Anhang beigefügt. Weitere Informationen können unter folgendem Link eingesehen werden:http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-setzt-bundesteilhabegesetz-in-baden-wuerttemberg-konsequent-um-1/

Der Gesetzentwurf kann bis zum 27. Dezember 2017, 17 Uhr unter folgendem Link kommentiert werden: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/bundesteilhabegesetz/

2017-11_Entwurf_BTHG_BW.pdf