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Bundesteilhabegesetz: Einkommens- und Vermögensanrechnung

Die Folgekosten der neuen Einkommens- und Vermögensanrechnung werden laut NITSA e.V. weit überschätzt.

Laut Angaben der  Bundesregierung im Entwurf zum Bundesteilhabegesetz soll die veränderte Anrechnung von Einkommen und Vermögen, neben den zusätzlichen Ausgaben in der Grundsicherung, für die Jahre 2017 – 2019 zu Mehrausgaben in Höhe von 91 Mio. Euro, 95 Mio. Euro  und 99 Mio. Euro  und ab dem Jahr 2020 jährlich 355 Mio. Euro führen.

Der Verein NITSA hat sich dazu mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgetauscht und eigene Berechnungen erstellt. Für die Jahre 2017 – 2020 wurden laut NITSA die Folgekosten als zu hoch eingeschätzt. NITSA kommt im Ergebnis seiner Berechnung auf 200 Millionen Euro weniger Mehrausgaben für diesen Zeitraum. Die Abweichungen sollen laut BMAS aus „unterschiedlichen Annahmen beim Umgang mit dem statistischen Material und unterschiedlichen Vorgehensweisen im Detail“ resultieren.

Die Berechnungsgrundlage und weitere Informationen können auf der Homepage von NITSA unter folgendem Link eingesehen werden.

http://blog.nitsa-ev.de/kosten-der-neuen-einkommens-und-vermoegensanrechnung-weit-ueberschaetzt/