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Der Paritätischer Gesamtverband hat zum Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort Apotheken Stellung genommen

Der Paritätische Gesamtverband ist durch das BMG eingeladen worden, bis zum 7. Mai zu seinem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken Stellung zu nehmen. Diese Möglichkeit hat er wahrgenommen. Am 23. Mai findet die Verbändeanhörung des BMG zu dem Gesetzesentwurf statt.

Der Entwurf sieht vor, den Botendienst von Apotheken zu stärken. Er enthält Regelungen, die zukünftig Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken ermöglichen. Darüber hinaus sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband im Benehmen mit der PKV Regelungen über zusätzlich honorierte pharmazeutische Dienstleistungen treffen. Das Gesetzesvorhaben enthält Maßnahmen zur Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds, sowie zur Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln. Vorgesehen ist außerdem die Einführung von Verschreibungen, die Patienten mit schwerwiegenden, chronischen Erkrankungen ermöglichen, bis zu drei Mal ein Arzneimittel zu erhalten.
Der Gesamtverband hat in seiner Stellungnahme die Regelungen zu den Dreifachrezepten sowie zum Ausbau des Botendienstes begrüßt. In Hinblick auf die zu schließende Vereinbarung über zusätzliche Dienstleistungen der Apotheken, hat er die Beteiligung von Patientenorganisationen im Rahmen des Verhandlungsprozesses gefordert. Der Verband kritisiert, dass zusätzliche Ausgaben von 205 Millionen Euro für die geplanten Maßnahmen vorgesehen sind, obwohl durch ein Gutachten des Wirtschaftsministeriums dargestellt wurde, dass im Bereich der Apotheken eine Überfinanzierung von über einer Milliarde Euro pro Jahr besteht.

Stellungnahme_RefE_Vor_Ort_FINAL.pdfStellungnahme_RefE_Vor_Ort_FINAL.pdf