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Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse

Noch in diesem Jahr planen die Regierungsparteien die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse.

CDU/CSU und SPD haben den Antrag "Für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts" vorgelegt, mit dem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 2019 - Änderungen am Bundeswahlgesetz und am Europawahlgesetz - noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann.

Beschlossen werden soll laut Antrag eine Regelung mit Eckpunkten inklusiven Wahlrecht, Wahlrechtsassistenz, Konturierung der Wahlfälschung und Inkrafttreten. Insbesondere sollen die in den Paragrafen 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes und 6a Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Europawahlgesetzes bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben werden.

Die Änderungen sollen aus praktischen Gründen erst zum 01.07.2019 Inkrafttreten. Damit werden sie für die kommende Europawahl im Mai dieses Jahres nicht gelten.

Am 15.03.2019 soll der Antrag der Regierungsfraktionen vom 12.03.2019 neben den Anträgen der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, im Bundestag behandelt werden. Die Beratung soll live übertragen werden. (Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw11-de-teilhabe-wahlrecht-595320)

Der Antrag der Regierungsparteien ist im Anhang beigefügt.

1908261.pdf