BMG, Dialogforum
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant in dieser Legislatur, mit Vertreter/-innen von Verbänden und sonstigen Expert/-innen einen Dialog über die Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch kranke Menschen zu führen. Ziele des Dialogs sind eine Standortbestimmung, die Verständigung über Entwicklungsbedarfe und die Formulierung von konkreten Handlungsempfehlungen.
Im Vorfeld hatte das BMG zu einer Auftaktveranstaltung am 06.11.18 im Rahmen der Jahrestagung der Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK) in Berlin eingeladen. Dort wurde über den geplanten Prozess informiert und erste Beiträge zur Standortbestimmung vorgestellt.
Bei der Veranstaltung wurde u.a. deutlich, dass sich der Dialog auf das SGB V - Behandlung beschränken wird. Auch die Pflege gem. SGB XI soll nicht in den Blick genommen werden. Themen wie Arbeit, Bildung und soziale Teilhabe sollen nach Information des BMG an "anderer" Stelle bearbeitet werden.
In der Veranstaltung wurden von den Teilnehmenden u.a. folgende Aspekte betont, dass
- die Koordinationsleistungen und Kontinuität bei den Bezugspersonen unabdingbar sind und in der Vertragsgestaltung abgebildet und finanziert werden müssen.
- Koordinationsleistungen sich nicht allein auf den Bereich des SGB V beziehen.
- die partizipative Mitsprache der Psychiatrie-Erfahrenen, eine Beteiligung von EX-Inlern unter Beachtung der Barrieren verpflichtend zu sichern und die Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen als Experten am Dialog zu beteiligen sind.
- die Krisenversorgung an 7 Tagen und 24 Stunden vorzuhalten ist.
- Beschwerdemöglichkeiten gemeindenah und barrierefrei erreichbar sein müssen.
- neben den Vertreter/-innen der Ärzteschaft und Deutschen Krankenhausgesellschaft auch die ambulanten Dienste einzubeziehen sind, die z.B. nichtärztliche Leistungen (psychiatrische Pflege, Soziotherapie) im Delegationsverfahren erbringen.
- ohne Pflege und deren vernünftige Vergütung psychiatrische Versorgung nicht funktionieren wird.
- Konzepte zur Fachkräftegewinnung z.B. für Psycho- oder Soziotherapeut/-innen notwendig sind.
- Regelungen für Kollektivverträge notwendig und Wettbewerbsregelungen abzuschaffen sind.
- bei der Planung der Hilfen die Notwendigkeit und nicht die Evidenz im Vordergrund stehen darf.
- Zeit und eine Kultur der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Wegen sowie innovative Krankenkassen und Kostenträger gebraucht werden.
Am Ende der Veranstaltung erläuterte der Vertreter des BMG, Herr Stracke das weitere Vorgehen wie folgt:
Insgesamt seien vier Dialogforen mit folgenden Schwerpunkten geplant:
- Frühjahr 2019 Versorgungsbereichen ambulante und stationäre Versorgung und medizinische Rehabilitation
- Herbst 2019 Selbstbestimmung, Partizipation, Zwangsbehandlung
- Frühjahr 2020 Zielgruppenspezifische Versorgungsfragen, z.B. Gerontopsychiatrie, Psychosomatik (noch nicht festgeschrieben)
- Herbst 2020 Personenzentrierte Versorgung, Vernetzung und Kooperation
- Frühjahr 2021 Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung
Grundsätzlich soll bei der Besetzung der Dialogforen darauf geachtet werden, dass diese von Leistungsträgern und-anbietern, der Selbsthilfe und Experten besetzt werden.
Parallel dazu soll es eine Dialogkommission geben, der ca. 30 Personen angehören, die vom BMG berufen werden.
Am Ende des Prozesses, zum Ende der Legislaturperiode, soll ein Abschlussbericht vorliegen, in dem konkrete Handlungsempfehlungen enthalten sind, so dass sich der Bundestag damit befassen kann. Die Handlungsempfehlungen sollen konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen im Zuständigkeitsbereich des BMG aufzeigen, mit denen Verbesserungen erreicht werden können. Dem BMG sei bewusst, dass die Schnittstellen auch in den Blick zu nehmen sind.
Per e-mail kann das Interesse zur die Beteiligung am Dialog bekundet werden. Dialog@APK-ev.de