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Breites Bündnis fordert: Exklusion beenden - Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien!

Auch der Paritätische Gesamtverband gehört zu den über 400 Unterstützer*innen des Appells für ein inklusives SGB VIII. Die Kinder- und Jugendhilfe soll allen Kindern und Jugendlichen auch denen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung und ihren Familien zur Verfügung stehen. Diese Gruppe junger Menschen erhält Leistungen auf Grund ihrer Behinderungen aus dem Hilfesystem SGB XII/Eingliederungshilfe. Häufig bleiben ihnen und ihren Familien Leistungen aus dem SGB VIII, die ansonsten jungen Menschen, auch denen mit einer seelischen Behinderung, zugestanden werden, verwehrt oder werden nur unzureichend bewilligt. Familien finden sich häufig in einem Verschiebebahnhof zwischen diesen zwei Hilfesystemen wieder. Das führt zu einer massiven Ungleichbehandlung auf Kosten der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Der Zeitpunkt des Appells ist dabei nicht zufällig. Am 17./18. September 2019 wird im Rahmen des Dialogprozesses des BMFSFJ „Mitreden-Mitgestalten: die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ unter der Überschrift „Mehr Inklusion, wirksames Hilfesystem, weniger Schnittstellen“ mit über 70 Beteiligten aus der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe u.a. Bereichen erneut über die Option einer inklusiven Lösung des SGB VIII diskutiert. Eine gesetzliche Lösung blieb mit dem Scheitern des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) 2017 im Bundesrat bisher aus. Das Bündnis fordert, endlich auch Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung in das SGB VIII gesetzlich zu integrieren und dabei eine insgesamt inklusive Weiterentwicklung des gesamten SGB VIII in Angriff zu nehmen. Der Paritätische fordert, dass nicht nur die subjektiven Rechtsansprüche als solche inklusiv ausgestaltet, sondern alle Leistungen des SGB VIII und die Infrastruktur – von der Wohngruppe für junge Menschen über die Beratungsstelle bis zu den Angeboten der Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit- inklusiv ausgerichtet werden müssen. Ein Gesetzesentwurf wird – wie vom BMFSFJ angekündigt – Anfang 2020 erwartet.

Denn es kann nicht sein, dass im Rahmen von Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Ämtern viele Kinder, Jugendliche und Familien zwischen den Behörden hin und her geschoben werden und keine, verspätete oder nur unzureichende Hilfe erhalten. In dem Appell heißt es: “Die rechtlich gezogenen Trennlinien sind zudem mit einer ganzheitlichen Wahrnehmung von Menschen nicht vereinbar. So ist bspw. In jeder Hinsicht inakzeptabel, dass das Sozialrecht den jeweiligen IQ-Wert von Kindern und Jugendlichen zum prägenden Merkmal erhebt, weil sich danach die behördliche Zuständigkeit entscheidet. Bei einem Wert von 69 und darunter ist die Eingliederungshilfe, bei einem Wert von 70 und darüber die Kinder- und Jugendhilfe zuständig.“

In dem Appell wird zurecht darauf hingewiesen, dass diese Ungleichbehandlung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nach 10 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein nicht mehr zu rechtfertigender Zustand sei.

Den Appell und alle Unterstützer*innen finden Sie hier:



Appell geht in die Öffentlichkeit

Appell inklusive Jugendhilfe

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\'Appell inklusive Jugendhilfe\'

27.08.2019 08:22


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