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BTHG, Übergangsvereinbarung, Niedersachsen

In Niedersachsen wurde eine Übergangsvereinbarung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterschrieben.

Die Vereinbarung regelt im Wesentlichen die Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen im Wohnen und bei tagesstrukturierenden Angeboten. Der Regelungsinhalt betrifft Leistungen für volljährige Menschen mit Behinderungen, die in der Zuständigkeit des überörtlichen Trägers (Land) sind. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre.

Ein Übergangsvertrag für Minderjährige in der Zuständigkeit der Kommunen soll nach Informationen des Paritätischen LV Niedersachsen im Herbst dieses Jahres folgen.

Im Anhang ist die Übergangsvereinbarung einschl. der Anlagen beigefügt.


20190819_Original Übergangsvereinbarung.pdf20190819_Anlage 1 zum Original Übergangsvereinbarung.pdf20190819_Anlage 2 zum Original Übergangsvereinbarung.pdf20190819_Anlage 3 zum Original Übergangsvereinbarung.pdf