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BTHG, Wirkungsprognose

Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Beirat zur Wirkungsprognose wird eingerichtet.

Gemäß Artikel 25 Abs. 2 Bundesteilhabegesetz (BTHG) kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit den Ländern die Ausführung und Wirkungen der Leistungen des SGB IX untersuchen. Das BMAS hat hierzu bereits eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die das infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft im Auftrag des BMAS erstellt und die Ergebnisse mit Datum vom September 2018 veröffentlicht hat (weitere Informationen: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/bundesteilhabegesetz/modellprojekteevaluation/).

Im April 2019 wurde die Hauptuntersuchung vom BMAS wiederum an das infas vergeben. Zur Begleitung der Hauptuntersuchung soll ein Beirat zur wissenschaftlichen Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe (Wirkungsprognose) eingerichtet werden, der am 17.09.2019 das erste Mal tagen wird. In den Beirat werden u.a. Vertreter*innen der Länder, der Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer, der Betroffenenverbände, der Wissenschaft und des Bundesbehindertenbeauftragten berufen. Die Plätze im Beirat werden auch dieses Mal begrenzt sein. Für die  BAG Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) bedeutet das, dass sie mit einer Person teilnehmen kann.