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Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieher*in vorgestellt

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 18. Dezember das neue Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Interessierte Träger können sich ab dem kommenden Jahr um eine Förderung bewerben.

Der Bund plant, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen Euro zur Ausbildung und Bindung von Erzieher*innen zur Verfügung zu stellen.

Die Fachkräfteoffensive umfasst drei "P\'s" fürs Personal:

  • Praxisintegrierte vergütete Ausbildung: Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten Zuschüsse, um Fachschülerinnen und Fachschüler für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung zu vergüten. Die Träger übernehmen einen Eigenanteil an der Vergütung von 30 % im 2. Jahr und 70 % im 3. Jahr.
  • Praxisanleitung: Träger können mit dem Praxisbonus die Qualifizierungen zu Anleitungsfachkräften fördern (mit max. 1.000 Euro) und die nötige zeitliche Freistellung vom Gruppendienst (2 Std. pro Woche) finanzieren.
  • Perspektiven mit Aufstiegsbonus: Träger erhalten vom Bund einen "Aufstiegsbonus", wenn sie besonders qualifizierte Erzieher*innen mit herausgehobenen Aufgaben betrauen z. B. als Koordinator*in für Kooperation mit der Grundschule oder Öffnung im Sozialraum. Die Fachkraft erhält vom Arbeitgeber eine Höhergruppierung – monatlich bis zu 300 Euro brutto bis 2022.


Eine bei prognos in Auftrag gegebene Studie zeigt zugleich Potenziale auf, die sich mit einer attraktiveren Ausbildung, der Gewinnung neuer Zielgruppen und einer besseren Bindung der Fachkräfte ergeben. Eine vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführte Befragung stellt hervor, welche Bedeutung die Bevölkerung dem Erzieherberuf beimisst. Interessant ist, dass die Studie von Prognos in der Spitze von einem geringeren Fachkräftebedarf bis 2025 ausgeht als die Referenzstudie von Rauschenbach/Schilling/Meiner-Teubner (2017), weil das BMFSFJ nicht davon ausgeht, dass sich die Fachkraft-Kind-Schlüssel zukünftig überproportional verbessern - obwohl das doch ein Kernanliegen des Gute-Kita-Gesetzes war.

Die Mittel aus dem Bundesprogramm können von Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über ein Onlineverfahren beantragt werden. Das Interessenbekundungsverfahren soll im Februar 2019 starten. Informationen dazu finden sich dann auf der Internetseite "Frühe Chancen".