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Die Forderung nach der Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz wird lauter

Im 30. Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention werden die Forderungen immer lauter, die Kinderrechte im Grundgesetz zu stärken. Das zeigen auch die Debatten im Bundestag und der jüngste Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK).

In diesem Jahr wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Zudem hat die Große Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Über die Ausgestaltung dieser Grundgesetzänderung berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die spätestens bis Ende diesen Jahres einen Vorschlag ausarbeiten soll. Zuletzt hat sich die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 17.05.2019 einstimmig für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen.

Dies hatten die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen zum Anlass genommen, entsprechende Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einzubringen, über die am Donnerstag, 06.06.2019 in erster Lesung debattierte wurde. Nach Ansicht der beiden Fraktionen reicht die gesetzliche Umsetzung der zentralen Forderungen der Konvention nicht aus, weshalb die Kinderrechte entsprechend ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten.

In der Debatte verwiesen Abgeordnete von CDU/CSU und SPD auf den Koalitionsvertrag, in dem die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben ist. Die Redner*innen der Koalitionsfraktionen schlugen vor, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten, und luden die Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen ein, gemeinsam einen übergreifenden Entwurf zu erarbeiten.

Auch das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) hat in einem offenen Brief gefordert, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird.

Adressiert ist der offene Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesjustizministerin Katarina Barley, Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer.

Der laut Medienberichten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefundene Kompromiss wäre nach Auffassung des Aktionsbündnisses ein Meilenstein für die Kinderrechte in Deutschland. Neben Schutz- und Förderrechten ist für das Aktionsbündnis Kinderrechte zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern und Jugendlichen betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden.

„Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist“, heißt es im offenen Brief wörtlich. Und weiter: „Dabei möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts dem Ringen um einen Kompromiss zur Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung nicht zum Opfer fallen dürfen. Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.“

Mehr Infos:

Beschluss der JFMK zu Kinderrechten ins Grundgesetz (PDF)

Gesetzesentwurf (19/10552) von Bündnis 90/Die Grünen (PDF) und

Gesetzesentwurf (19/10622) von DIE LINKE (PDF)

Offener Brief des Aktionsbündnisses Kinderrechte: UN-Kinderrechtskonvention muss Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sein

P.S.

#kigg19 #Kinderrechte ins Grundgesetz

Unter diesen Hashtags finden sich zahlreiche Statements von Verbänden, Prominenten, Politker*innen und Bürger*innen, die sich für die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz einsetzen. Initiiert wurde diese Aktion von der Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz – Jetzt! am 22. Mai 2019, anlässlich 70 Jahre Grundgesetz.