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Forderung nach kostenlosen Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN will Menschen mit geringem Einkommen (u.a. Wohngeld-, BAföG- oder Asylbewerberleistungs-, Hartz IV-Bezug) kostenlos Mittel zur Empfängnisverhütung zur Verfügung stellen.

In dem aktuellen Antrag der Grünen-Fraktion wird auf das menschenrechtsbasierte Konzept der sexuellen und reproduktiven Rechte und Gesundheit (UN-Weltbevölkerungskonferenz 1994), sowie das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung verwiesen. Zudem zeigten Ergebnisse einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA 2016) nach der Frauen, die staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, aus finanziellen Gründen häufig auf unsichere Verhütungsmittel zurückgreifen oder sogar komplett auf die Verhütung verzichten. Dadurch erhöhe sich das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft.

Die Erstattung der Kosten für die sichere Empfängnisverhütung soll laut dem Antrag über die Krankenkassen niederschwellig und unbürokratisch gestaltet werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass Kondome beim Öffentlichen Gesundheitsdienst, in Beratungsstellen und Gesundheitsämtern ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und über dieses Angebot umfassend informiert wird.

Zum Hintergrund: Versicherte haben nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit ärztlich verordneten Verhütungsmitteln (§ 24a Abs. 2 Satz 1 SGB V). Über diese Altersgruppe hinaus ist der Anspruch auf kostenfreie Empfängnisverhütung erschwert.

Den Antrag der Grünen-Fraktion (Drs. 19/2514) finden Sie hier als pdf-Datei:

180608_Antrag_kostenlose_Verhütung_Drs.Nr.19_2514.pdf180608_Antrag_kostenlose_Verhütung_Drs.Nr.19_2514.pdf