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Gemeinsamer Bundesausschuss erkennt Nutzen der systemischen Therapie an

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Nutzen der systemischen Therapie als Psychotherapieverfahren anerkannt.

Die Entscheidung des G-BAs bildet die Grundlage dafür, dass in einem nächsten Schritt die Psychotherapie-Richtlinie angepasst werden kann. Bis gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der Regelversorgung eine systemische Therapie in Anspruch nehmen können, müssen noch weitere Details geklärt und beschlossen werden (z. B. hinsichtlich des Behandlungsumfangs). Bislang sind die folgenden psychotherapeutischen Therapieverfahren Teil der ambulanten psychotherapeutischen Regelversorgung: Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Die systemischen Therapie fokussiert sich auf die Interaktion des Patienten mit seinen Familienmitgliedern. Meist werden Personen des für den Patienten relevanten sozialen Umfelds in die Therapie mit einbezogen.
G-BA_Systemische Therapie.pdfG-BA_Systemische Therapie.pdf