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Gesetzesentwurf Beitragssatzanpasung SGB XI und Antrag DIE LINKE zur solidarischen Finanzierung - Stellungnahme des Paritätischen zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Stellungnahme
Erstellt von Thorsten Mittag

´Der Ausschuss für Gesundheit wird am Montag, 26. November 2018 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ‒ Beitragssatzanpassung (BT-Drucksache 19/5464) und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE Pflege solidarisch finanzieren – Beitragserhöhungen stoppen (BT-Drucksache 19/5525) durchführen. Hierzu hat der Paritätische seine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Mit dem Entwurf eines Beitragssatzanpassungsgesetzes soll der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 01. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf insgesamt 3,05 Prozentpunkte angehoben werden. Der Paritätische hält die Erhöhung des Beitragssatzes für zwingend erforderlich. Allerdings ist die Höhe auch wegen Unterlassung der Verwendung weiterer Mittel für die Pflege nicht ausreichend, um alle anstehenden Aufgaben in der laufenden Legislatur zu bewältigen. Mit den rund 7,6 Mrd. Euro, mit denen die Einnahmebasis der sozialen Pflegeversicherung jährlich erhöht werden soll, müssen in erster Linie die Mehrausgaben finanziert werden, die sich aus der Einführung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem Zweiten Pflege-Stärkungsgesetz ergeben haben, insbesondere durch die Erweiterung des leistungsberechtigten Personenkreises. Ursprünglich sollte die Finanzierung der Pflegeversicherung bereits mit den letzten Beitragssatzsteigerungen bis 2022 stabil gehalten werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dies nun mit der erfolgenden Anhebung gelingen kann und dass zudem damit die Mehrkosten, die sich aus dem PpSG ergeben und weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen, wie die kontinuierliche Anpassung der Sachleistungen in der Altenpflege an die Personalentwicklung und die Entlastung pflegender Angehöriger finanziert werden können. Der Paritätische geht überschlägig davon aus, dass ungeachtet der notwendigen Mittel für die Folgekosten der PSG I und II und der Mehrausgaben durch das PpSG weitere 6 – 10 Mrd. € benötigt werden, um kurzfristig bei der notwendigen Verbesserung der Personalschlüssel sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen gleichzeitig für eine angemessene Begrenzung der Eigenanteile bei den betroffenen Pflegebedürftigen zu sorgen. Auch die Entlastung pflegender Angehöriger muss seriös refinanziert werden, wenn bspw. das in dieser Legislatur versprochene Entlastungsbudget dafür sorgt, dass mehr Anspruchsberechtigte davon Gebrauch machen. Es ist ein Umdenken erforderlich. Die Finanzierungsgrundlagen zu reformieren und die Eigenanteile zu begrenzen, müssen zwangsläufig Teile eines Konzepts sein, um die Personalsituation und die Versorgung endlich zu verbessern.

Auch die BAGFW hat eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

0-SV-Liste 5-SBG XI-Änderungsgesetz.pdf0-SV-Liste 5-SBG XI-Änderungsgesetz.pdf0-VERBÄNDE-Einladung-5-SGB XI-Änderungsgesetz.pdf0-VERBÄNDE-Einladung-5-SGB XI-Änderungsgesetz.pdf2018_11_21_Stellungnahme_Paritätischer_SPV_Beitragssatzanpassung_tmi.pdf2018_11_21_Stellungnahme_Paritätischer_SPV_Beitragssatzanpassung_tmi.pdfDrucksache 19-5464.pdfDrucksache 19-5464.pdfDrucksache 19-5525.pdfDrucksache 19-5525.pdf2018-11-22 Beitragssatzanpassung SGB XI.pdf