Zum Hauptinhalt springen

Kabinett verabschiedet Entwurf eines Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes

Mit dem Reformvorhaben wird die Ausbildung von Psychotherapeuten strukturell reformiert.

Entgegen dem Referentenentwurf haben sich die folgenden wesentlichen Änderungen ergeben:

- Es sind keine Modellstudiengänge mehr vorgesehen, die Psychotherapeuten die Verschreibung von Arzneimitteln ermöglicht hätten.
- Die Berufsbezeichnung von ärztlichen Psychotherapeuten wurde mit aufgenommen. Sie können sich zukünftig als Psychotherapeut oder als ärztlicher Psychotherapeut bezeichnen.
- Das Studium soll Psychotherapeuten nun auch dazu befähigen gutachterliche Fragestellungen zum Grad der Behinderung auf Grundlage einer eigenen Anamnese zu bearbeiten.
- Weitere Details zum Umfang und Inhalt des Studiums sind nun in den Entwurf aufgenommen worden.
- Die Übergangsfristen wurden konkretisiert. Studierende, die vor dem 1.9.2020 ein Studium begonnen haben, mit dem nach heutiger Rechtslage eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten möglich wäre, haben bis zum 1.9.2032 die Möglichkeit eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren.
- Es wurde aufgenommen, dass Psychotherapeuten zukünftig neben der Verordnung von psychiatrischer Krankenpflege auch ergotherapeutische Leistungen verordnen können.
- Der G-BA soll bis zum 31.7.2020 "Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung sowie zur weiteren Förderung der Gruppentherapie und der weiteren Vereinfachung des Gutachterverfahrens" beschließen.
- Ermächtigte Einrichtungen haben quartalsweise der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung die Anzahl der in der Einrichtung tätigen Ärzte zu melden, damit diese in die Bedarfspläne aufgenommen werden können.

Inwieweit die Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nach obligatorischen Praxisphasen im institutionellen Bereich (Jugendhilfe, Gemeindepsychiatrie, Behindertenhilfe, Suchthilfe etc.) realisiert werden wird, wird von der Ausgestaltung einer noch ausstehenden Rechtsverordnung abhängen.

Anbei finden Sie den Kabinettsentwurf so wie eine Vergleichsversion. Aus der Vergleichsversion gehen die Änderungen in Hinblick auf den Referentenentwurf hervor.

Kabinettsentwurf.pdfKabinettsentwurf.pdfVergleichsversion.pdfVergleichsversion.pdf