Zum Hauptinhalt springen

Kinderrechtliche Aspekte zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das "Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" mehrere Grund- und Menschenrechte verletzt. Demnach verstößt das am 01.02.2018 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes (Recht auf Familie), Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Gutachten legt dar, dass sowohl die angestrebte Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließend geplante Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändere auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts.

Deutschland geriet im Jahr 2017 bereits mehrfach wegen der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in den Blick internationaler Menschenrechtsgremien. So mahnte der Menschenrechtskommissar des Europarats Deutschland und alle europäischen Staaten an, Gesetze und Maßnahmen zu überarbeiten, die zwischen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Bereich des Familiennachzugs unterscheiden und die Stellung von Kindern in den Familiennachzugsverfahren zu stärken. Ebenfalls äußerte sich der Fachausschuss zur UN-Frauenrechtskonvention in seinen abschließenden Bemerkungen gegenüber Deutschland besorgt und hat der Bundesregierung empfohlen, im Hinblick auf die bereits geltende Aussetzung des Familiennachzugs ihre Entscheidung zu überprüfen. Zuletzt hat der UN-Sozialausschuss im Oktober 2017 die Bundesregierung dazu aufgefordert, zu der Aussetzung des Familiennachzugs und einer möglichen Verlängerung dieser Regelung Stellung zu nehmen.

Der Bundestagsbeschluss vom 1. Februar 2018 hat nicht nur gezeigt, dass einer möglichen neuen Regierung der politische Wille fehlt, den Verpflichtungen zur Umsetzung der verbindlich geltenden Grund- und Menschenrechte nachzukommen. Sie ist zudem bereit, die Grund- und Menschenrechte sehenden Auges zur Disposition zu stellen und damit in Kauf zu nehmen, dass Menschen – und insbesondere Kinder – in ihren Rechten verletzt werden.

Das Gutachten "Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt.

Das vollständige Gutachten finden Sie hier: Gutachten_Familiennachzug_Deutsches_Kinderhilfswerk-1.pdfGutachten_Familiennachzug_Deutsches_Kinderhilfswerk-1.pdf

Die Position des Paritätischen Gesamtverbandes zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz finden Sie hier: Stelln_FamiliennachzugsneuregelungsG Paritaet_5_2018.pdfStelln_FamiliennachzugsneuregelungsG Paritaet_5_2018.pdf